Home > 
WERBUNG
 
 
Rechnen Sie mit uns!
 
KFZ-Kaufvertrag
PDF-Download
DOC-Download
 
 
WERBUNG
 

Die Umweltzone in Bonn



ROT - STUFE 1 ab 01.01.2010

Erlaubt: Grün, Gelb und Rot
Verboten: Alle ohne Umweltplakette   
 

GELB - STUFE 2 ab keine Angaben

Erlaubt: Grün und Gelb
Verboten: Rot
 

GRÜN - STUFE 3 ab keine Angaben

Erlaubt: Nur Grün
Verboten: Gelb und Rot  


Wo befindet sich die Umweltzone Bonn

Die Umweltzone Bonn ist am 01.01.2010 in Kraft getreten. Die Gesamtfläche der Umweltzone beträgt ca. fünf Quadratkilometer.

Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht

Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen

Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind

Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen,

Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden

Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.

Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden.